Der Flugplatz Atterheide
Bei dem Flugplatz handelt es sich um einen sogenannten VerkehrslandeplatzVerkehrslandeplätze obliegen im Gegensatz zu Sonderlandeplätzen einer Betriebspflicht. Sie müssen also im Rahmen von veröffentlichten Öffnungszeiten der Allgemeinen Luftfahrt zur Verfügung stehen.. Der Flugbetrieb wird von 2 fest angestellten ”Beauftragten für Luftaufsicht”Der Beauftragte für Luftaufsicht wird als Hilfsorgan der Luftaufsicht von der zuständigen Luftfahrtbehörde bestellt und unterliegt der direkten Weisungsbefugnis der Behörde (BfL) überwacht. An den Wochenenden übernehmen 15 ehrenamtliche BfL aus den Reihen der Clubmitglieder den Dienst. Ihnen zur Seite stehen jeweils 3 Helfer und Rundflugpiloten, um einen reibungslosen Flugbetrieb und die Durchführung der Gastflüge zu gewährleisten.
Der Flugplatz kann ganzjährig zu den genannte Öffnungszeiten von Flugzeugen bis 5,7 t Gesamtgewicht angeflogen werden und wird in hohem Maße von Geschäftsreisenden genutzt. Durch eine vorhandene Nachtflugbefeuerung ist auch der Betrieb außerhalb der normalen Öffnungszeiten nach vorheriger Anmeldung möglich. Im Laufe eines Jahres finden zwischen 9.000 und 11.000 Flugbewegungen statt. Ziel ist es, den Flugplatz bürgernah in den Kreis Osnabrück zu integrieren.